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   BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10   

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BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10 (https://dejure.org/2012,22067)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10 (https://dejure.org/2012,22067)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 (https://dejure.org/2012,22067)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von PKH nicht auch für das ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 48 Abs 1 Nr 1 BRAO
    Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 1 Abs 1 BeratHiG, § 48 Abs 1 Nr 1 BRAO
    Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen zwischen Mieter und Vermieter geschlossenen Vergleich ohne wechselseitige Erstattungsansprüche bzgl. der außergerichtlichen Kosten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Versagung von PKH für ein durch Vergleich im Erörterungstermin (§ 118 Abs 1 S 3 ZPO) beendetes PKH-Verfahren verletzt nicht Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Gebot der Rechtsschutzgleichheit fordert Gewährung von ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen zwischen Mieter und Vermieter geschlossenen Vergleich ohne wechselseitige Erstattungsansprüche bzgl. der außergerichtlichen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Verfassungsverstoß bei nur für den Vergleichsabschluss bewilligter Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vergleich im PKH-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für das gesamte Verfahren bei Vergleichsabschluss in der Hauptsache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3293
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ).

    Derartige Vorkehrungen sind im Institut der Prozesskostenhilfe gemäß §§ 114 ff. ZPO getroffen (vgl. BVerfGE 9, 124 ).

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZB 49/03

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erörterungstermin

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    Zwar trifft es zu, dass bei einer auf den Vergleich beschränkten Prozesskostenhilfe der anwaltlich vertretenen Partei die ihrem Rechtsanwalt zustehende Verfahrensgebühr (Nr. 3100, 3335 VV RVG) und die im Fall der mündlichen Erörterung der Sach- und Rechtslage entstehende Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) nicht aus der Staatskasse erstattet werden (vgl. BGHZ 159, 263 , zur vergleichbaren früheren Rechtslage).

    Dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleichsabschluss, nicht hingegen für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren gewährt werden kann, ist Folge des Grundsatzes, dass für das Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird (vgl. BGHZ 159, 263 ).

    Auch muss die mittellose Partei berücksichtigen, dass sie im Falle des Unterliegens oder Teilunterliegens im Hauptsacheverfahren mit außergerichtlichen Kosten der Gegenseite belastet wird (vgl. BGHZ 159, 263 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ).

    Dieser Grundsatz ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    Zwar stellt es eine übermäßige, durch keine Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigte Einschränkung der freien Berufsausübung dar, wenn der Staat für Aufgaben, deren ordentliche Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt, Staatsbürger beruflich in Anspruch nimmt, den derart Belasteten jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Inanspruchnahme vorenthält (vgl. BVerfGE 54, 251 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    a) Zutreffend geht der Beschwerdeführer zu 1. davon aus, dass das Grundgesetz eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 31.10.2007 - 1 BvR 574/07

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr gem § 123 BRAGebO iVm § 121 Abs 1, Abs 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2012 - 2 BvR 2377/10
    Auch liegt hier eine staatliche Inanspruchnahme vor, denn ein gemäß § 121 ZPO beigeordneter Rechtsanwalt ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO grundsätzlich verpflichtet, die gerichtliche Vertretung der betreffenden Partei zu übernehmen (vgl. BVerfGK 12, 371 ).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Dieser Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Gebots einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN; BVerfG NJW 1991, 413 mwN).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG NJW 2012, 3293 mwN).

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer

    Der Unbemittelte muss daher grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Bemittelter, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, NJW 2012, 3293 Rn. 11; NJW 2010, 988 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (st. Rspr., vgl. zB BVerfG 2. Juli 2012 - 2 BvR 2377/10 - zu II 2 a der Gründe) .
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